Der Ablauf im Überblick
1. Initiierung des Verfahrens: Der Hochschulrat startet das Auswahlverfahren und bittet den Senat um Entsendung zweier Vertretungen in die gemeinsame Auswahlkommission von Hochschulrat und Senat. Der Kommission gehören zwei externe Mitglieder des Hochschulrates, zwei Senatsmitglieder und eine Vertretung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst an.
2. Ausschreibung der Stelle: Die Suche beginnt mit der Veröffentlichung der Stellenausschreibung in einschlägigen Medien (sowohl in Print als auch online), darunter bekannte Plattformen wie FAZ, DUZ, ZEIT und Academics.
3. Prüfung durch die Auswahlkommission: Die Auswahlkommission überprüft die eingegangenen Bewerbungen bzgl. des Vorliegens der formalen, nach SächsHSFG verlangten Anforderungen. Die Kommission erstellt eine Vorschlagsliste für den Hochschulrat.
4. Erstellung des Wahlvorschlags durch den Hochschulrat: Der Hochschulrat lädt die formal geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu einer persönlichen Vorstellung ein und erarbeitet anschließend einen Wahlvorschlag, der bis zu drei Personen enthält. Er stellt im Senat das Benehmen her (das bedeutet: der Senat wird informiert und seine Meinung einbezogen). Mindestens eine Person der drei Kandidierenden sollte nicht bereits Mitglied der Hochschule sein. Während des gesamten Verfahrens, von der Ausschreibung bis zur Präsentation des Wahlvorschlags vor dem Senat, gilt eine strikte Verschwiegenheitspflicht für alle Beteiligten. Insbesondere sämtliche Aspekte nichtöffentlicher Sitzungen dieser Organe unterliegen dieser Verpflichtung.
5. Bekanntgabe der kandidierenden Personen: Die drei zur Wahl stehenden Personen werden nach Benehmensherstellung mit dem Senat bekannt gegeben.
6. Vorstellung der kandidierenden Personen: Die drei Kandidierenden stellen sich der Hochschulöffentlichkeit vor. Dabei sprechen sie über ihre Motivation für das Amt und ihre Vorstellungen zur Amtsführung und stehen für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme an der Vorstellung steht allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule offen.
7. Präsentation des Wahlvorschlags vor dem Erweiterten Senat: Der Vorsitzende des Hochschulrates unterbreitet nach der Vorstellung den Wahlvorschlag dem Erweiterten Senat.
8. Die Wahl: Der Erweiterte Senat wählt schließlich R. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.