#vorgestellt: Was macht eigentlich ein Rektor bzw. eine Rektorin?
30.1.2024
Im Superwahljahr 2024 wird gleich zu Beginn an der HTWK Leipzig die Person für das Amt des Rektors bzw. der Rektorin neu gewählt. Wie läuft das Verfahren ab? Wer hat Mitspracherecht? Und was sind überhaupt die Aufgaben dieses Amts?
Die Position des Rektors bzw. der Rektorin (R) an einer Hochschule ist das Resultat eines langen und anspruchsvollen Werdegangs. Voraussetzung ist eine akademische Karriere, die Forschung, Lehre und oft auch Managementerfahrung einschließt. Gemeinsam ist den Amtsträgerinnen und Amtsträgern auf dieser Position, dass sie über ein umfassendes Verständnis der Hochschullandschaft und eine Leidenschaft für die Weiterentwicklung der Bildung verfügen.
Die Wahl – Ein demokratischer Prozess
Die Wahl von R erfolgt durch einen demokratischen Prozess, an dem verschiedene Hochschulmitglieder beteiligt sind. Wenn an einer staatlichen Hochschule in Sachsen ein neuer Rektor oder eine neue Rektorin gewählt wird, spielen drei zentrale Organe der Hochschule eine maßgebliche Rolle: der Hochschulrat, der Senat und der Erweiterte Senat.
Diesen Gremien gehören externe Fachleute (Hochschulrat), Professoren und Professorinnen, Mitarbeitende sowie Studierende (Senat und Erweiterter Senat) an, wodurch alle Bereiche der Hochschule über gewählte Vertretungen am Entscheidungsprozess beteiligt werden.
Das Auswahlverfahren ist klar strukturiert und verläuft in mehreren Schritten, wobei Transparenz und Verschwiegenheit gleichermaßen gewährleistet sind.
Die in 2024 stattfindende Wahl des Rektors oder der Rektorin an der HTWK Leipzig erfolgt nach den Maßgaben des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG), da das Verfahren 2023 noch vor Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung durch das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) gestartet ist (vgl. § 123 Absatz 12 SächsHSG).
#gutzuwissen
R = Rektor/in
K = Kanzler/in
Besetzung der Gremien
- Hochschulrat (überwiegend hochschulexterne Fachleute)
- Senat (Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende, Studierende)
- Erweiterte Senat (Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende, Studierende)
Termine zur Wahl in 2024
- 13.12.2023 Präsentation der Liste der kandidierenden Personen in der Sitzung des Senats der HTWK Leipzig (News im Intranet)
- 24.1.2024 Vorstellung der drei Kandidierenden vor der Hochschulöffentlichkeit (News im Intranet)
- 7.2.2024 Erweiterter Senat wählt R für die Amtszeit vom 1.10.2024 bis 30.9.2029
Fragen zum Wahlverfahren?
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Aufgaben eines Rektors bzw. einer Rektorin
Gestaltung, Führung und Vertretung
Mit Ende der Amtszeit von R endet auch die Amtszeit der Prorektoren bzw. Prorektorinnen. Daher werden auf Vorschlag von R nach Amtsantritt zwei Personen für die beiden Prorektorate Bildung sowie Forschung und Nachhaltigkeit im Senat gewählt (eine einmalige Wiederwahl der Prorektoren/Prorektorinnen ist möglich). Zusammen mit der Verwaltungsleitung (K) und R bilden die vier Personen das Rektorat. Gemeinsam leiten sie die Hochschule und führen die Geschäfte (siehe §§ 87 ff SächsHSG).
Das Rektorat legt die strategische Ausrichtung der Hochschule sowie die Ziele für die Entwicklung in Lehre, Forschung und Innovation fest, wobei R die Richtlinien des Rektorates bestimmt.Das Rektorat ist für alle Angelegenheiten der Hochschule zuständig, soweit das Hochschulgesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt. R führt den Vorsitz im Rektorat, repräsentiert die Hochschule nach außen und ist die Schnittstelle der Hochschule zu verschiedenen Stakeholdern, darunter regionale und überregionale Partnerinstitutionen der Hochschule und politische Entscheidungsträger.