Promovieren an der HTWK Leipzig
Innovativ und forschungsstark – erfolgreich promovieren an der HTWK Leipzig
30. November 2023 [Aktualisierung am 25. Januar 2024]
Im Gegensatz zu Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen besitzen Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wie die HTWK Leipzig kein Promotionsrecht. Das heißt, letztere dürfen den akademischen Grad „Dr.“ nicht verleihen. Dennoch promovieren viele Nachwuchsforschende an unserer Hochschule. Wie das geht, erläutern wir.
Allgemeines zur Promotion
Unter Promotion versteht man den Prozess zum Erlangen des akademischen Doktorgrades durch das Verfassen einer vertieften wissenschaftlichen Arbeit, der sogenannten Dissertation, und deren erfolgreiche Verteidigung vor einer Promotionskommission.
Die Dissertation ist eine eigenständige Forschungsarbeit, die einen Beitrag zu aktuellen Forschungsfragen leisten soll oder einen Forschungsbereich signifikant weiterentwickelt. Der Prozess der Promotion umfasst oft mehrere Jahre intensiver Forschung und schließt mit der Verteidigung der Arbeit ab.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Promotion wir der akademische Grad „Doktor“ verliehen. Der Doktorgrad wird als Nachweis für eine herausragende wissenschaftliche Qualifikation angesehen und eröffnet in vielen Fällen Karrieremöglichkeiten in Forschung, Lehre und anderen anspruchsvollen Tätigkeitsfeldern.
#gutzuwissen
Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) im März 1999 berechtigen Master- und Magisterabschlüsse, die an Universitäten und Fachhochschulen erworben wurden, grundsätzlich zur Promotion. Im April 2000 wurden Inhaber von Master- oder Magistergraden, die an Universitäten oder Fachhochschulen gemäß § 19 HRG erworben wurden, den Inhabern von Diplom- und Magistergraden nach § 18 Abs. 1 gleichgestellt. Diese Gleichstellung ist seit 2013 explizit im SächsHSG verankert.
Promovieren an der HTWK Leipzig
Folgende rechtliche Rahmenbedingungen ermöglichen die Promotion an unserer Hochschule: Das Landeshochschulgesetz in Sachsen regelt den Zugang zur Promotion durch die sogenannte „Kooperative Promotion“ gemäß § 41 Abs. 4 und 5 SächsHSG. Hierbei kooperieren die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) und die Universität bzw. promotionsberechtigte Einrichtung im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens. Die eigentliche Forschungsarbeit kann vollständig an der HTWK Leipzig durchgeführt werden. Der Doktorgrad wird jedoch von der jeweiligen Universität verliehen. Es ist grundsätzlich möglich, mit jeder Hochschule zu kooperieren, an deren Fakultäten Promotionen durchgeführt werden können.
Selbst Interesse an einer Promotion?
Ausführliche Informationen zum Thema Promovieren an der HTWK Leipzig bietet unser Graduiertenzentrum (GradZ).
Videoreihe „Dr. Who – Promovieren an der HTWK Leipzig“
Woran forscht du? Was motiviert dich? Diese Fragen stellen wir Doktorandinnen und Doktoranden der HTWK Leipzig. DIe Videoreihe Dr. Who wird im Projekt Saxony⁵ aus Mitteln des Bund-Länder-Programms „Innovative Hochschule“ gefördert.